Rechtsprechung
   StGH Hessen, 09.09.1998 - P.St. 1299   

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StGH Hessen, 09.09.1998 - P.St. 1299 (https://dejure.org/1998,5609)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09.09.1998 - P.St. 1299 (https://dejure.org/1998,5609)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09. September 1998 - P.St. 1299 (https://dejure.org/1998,5609)
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Grundrechtsklage und Verfassungsbeschwerde

Art. 31, 142 GG, zum Verhältnis einer Grundrechtsklage zu einer gleichzeitig eingelegten Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht nach den Grundsätzen von BVerfG «landesverfassungsrechtlicher Grundrechtsschutz»: Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung von Verfahrensgrundrechten der Hessischen Verfassung bei Geltung bundesrechtlich geregelten Prozessrechts; Inhaltsgleichheit eines Landesgrundrechts mit einem Grundrecht des GG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundrechtsklage; Landesgrundrecht; inhaltsgleiches Landesgrundrecht; Bundesrecht; Vorrang; Landesrecht; Prüfungskompetenz; Staatsgerichtshof; Verfahrensgrundrecht

  • hessen.de PDF, S. 20

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 49
  • NVwZ 1999, 295 (Ls.)
  • NZM 1999, 17
  • DVBl 1999, 799 (Ls.)
  • DÖV 1999, 388
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung

    Im selben Umfang hat der Staatsgerichtshof die Anwendung von bundesrechtlichem Verfahrensrecht durch Gerichte des Landes Hessen auf ihre Vereinbarkeit mit Grundrechten der Hessischen Verfassung zu überprüfen, es sei denn, ein Bundesgericht hat die Entscheidung des hessischen Fachgerichts bestätigt oder die Sache an das hessische Gericht unter Bindung an seine Maßstäbe zur Entscheidung zurückverwiesen (vgl. StGH, Beschluss vom 09.09.1998 - P.St. 1299 -, NJW 1999, 49 ff., im Anschluss an BVerfGE 96, 345 ff.).
  • StGH Hessen, 13.09.2000 - P.St. 1309

    Aussetzung; Verfahrenaussetzung; Verfahren; Bundesrecht; Bundesverfassungsgericht

    Inhaltsgleich ist ein Landesgrundrecht mit einem Grundrecht des Grundgesetzes dann, wenn es in dem konkret zu entscheidenden Fall zu demselben Ergebnis wie das Grundgesetz führt (StGH, Beschluss vom 09.09.1998 - P.St. 1299 -, NJW 1999, 49 50, im Anschluss an BVerfGE 96, 345 373ff.).

    In einem solchen Fall lässt sich nur dadurch, dass zunächst das Bundesverfassungsgericht entscheidet, sicherstellen, dass eine etwa unbeabsichtigt divergierende Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht einerseits und das Landesverfassungsgericht andererseits vermieden wird (StGH, Beschluss vom 09.09.1998 - P.St. 1299 -, NJW 1999, 49 50).

  • StGH Hessen, 13.09.2000 - P.St. 1531

    Aussetzung; Bundesrecht; Bundesverfassungsgericht; Verfahren;

    Inhaltsgleich ist ein Landesgrundrecht mit einem Grundrecht des Grundgesetzes dann, wenn es in dem konkret zu entscheidenden Fall zu demselben Ergebnis wie das Grundgesetz führt (StGH, Beschluss vom 09.09.1998 - P.St. 1299 -, NJW 1999, 49 50, im Anschluss an BVerfGE 96, 345 373ff.).

    In einem solchen Fall lässt sich nur dadurch, dass zunächst das Bundesverfassungsgericht entscheidet, sicherstellen, dass eine etwa unbeabsichtigt divergierende Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht einerseits und das Landesverfassungsgericht andererseits vermieden wird (StGH, Beschluss vom 09.09.1998 - P.St. 1299 -, NJW 1999, 49 50).

  • StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328

    Effektiver Rechtsschutz; Prüfungsgegenstand; Rechtliches Gehör;

    Der Staatsgerichtshof ist nämlich zur verfassungsrechtlichen Überprüfung auch solcher angeblicher Grundrechtsverletzungen anhand des Maßstabs der Hessischen Verfassung insoweit berechtigt und verpflichtet, als die in Betracht kommenden Grundrechte einen bestimmten Gegenstand im gleichen Sine und mit gleichem Inhalt regeln wie Bundesgrundrechte (so nunmehr StGH, Beschluss vom 9. September 1998 - P.St. 1299 -, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 -, BVerfGE 96, 345).
  • LG Saarbrücken, 12.12.1997 - 13 BS 136/97

    Berufungsbeschwer bei Klage auf Zustimmung einer Mieterhöhung

    Das erkennende Berufungsgericht sieht keine Veranlassung, entsprechend der Rechtsprechung der 1. Zivilkammer des LG Köln (WuM 1998, 716) und des LG Bremen (WuM 1997, 334) im Hinblick auf § 2 Abs. 1 Ziffer 1 und Abs. 1 Satz 1 MHG anstelle des Jahresbetrages des zusätzlich geforderten Mietzinses den 15fachen Monatsbetrag in Ansatz zu, bringen.
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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97   

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https://dejure.org/1998,4995
VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97 (https://dejure.org/1998,4995)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31.07.1998 - VerfGH 39/97 (https://dejure.org/1998,4995)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31. Juli 1998 - VerfGH 39/97 (https://dejure.org/1998,4995)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde von der vorherigen Erhebung einer Gegenvorstellung.; Keine Verfristung bei erhobener Gegenvorstellung.; Zur Prüfungsreichweite des Verfassungsgerichtshofes.; Keine allgemeine Konrolle der Gerichtsentscheidungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 275
  • NVwZ 1999, 295 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Er hat vielmehr nur zu überprüfen, ob die in der Verfassung von Berlin gewährten subjektiven Rechte grundsätzlich in Existenz und Tragweite hinreichend für die Einzelfallentscheidung berücksichtigt worden sind (Beschluß vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ).

    Der Verfassungsgerichtshof kann daher nur dann feststellen, daß ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles eindeutig ergibt (vgl. Beschluß vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; Beschluß vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ).

  • BVerfG, 24.07.1995 - 1 BvR 1822/94

    Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei Gegenvorstellung gegen die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Eine andere Beurteilung käme nur dann in Betracht, wenn die Einlegung der Gegenvorstellung nach den einschlägigen verfahrensrechtlichen Vorschriften oder aus sonstigen Gründen, z. B. wegen ganz unzureichender Darlegung eines Gehörsverstoßes, offensichtlich nicht zu einer sachlichen Nachprüfung der angegriffenen Entscheidung führen könnte (vgl. BVerfG, 1. Kammer das Ersten Senats, NJW 1995, 3248; s. auch Beschluß vom 26. September 1996 --VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 zu ordentlichen Rechtsmitteln).

    Um im Interesse der Rechtssicherheit Ungewißheiten über den Lauf der Verfassungsbeschwerdefrist so weit wie möglich auszuschließen, ist allerdings erforderlich, daß die Gegenvorstellung ihrerseits innerhalb der Frist des § 51 Abs. 1 VerfGHG eingelegt wird (s. auch BVerfG, NJW 1995, 3248).

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Es obliegt zunächst den Fachgerichten, die Grundrechte zu wahren und etwaige im Instanzenzug eingetretene Grundrechtsverletzungen unter Ausschöpfung aller prozeßrechtlichen Möglichkeiten zu beseitigen (ebenso zum Bundesrecht BVerfG, NJW 1997, 130; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Deshalb ist es verfassungsrechtlich naheliegend, daß bei offenkundiger Verletzung des rechtlichen Gehörs Gegenvorstellungen allgemein zuzulassen sind (BVerfGE 73, 322 ; 69, 233 ).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Deshalb ist es verfassungsrechtlich naheliegend, daß bei offenkundiger Verletzung des rechtlichen Gehörs Gegenvorstellungen allgemein zuzulassen sind (BVerfGE 73, 322 ; 69, 233 ).
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Der Verfassungsgerichtshof kann daher nur dann feststellen, daß ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles eindeutig ergibt (vgl. Beschluß vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; Beschluß vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ).
  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde am 14. Mai 1997 war die Zweimonatsfrist, die bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung oder Mitteilung mit dem Zeitpunkt beginnt, von dem an der Betroffene von der Entscheidung in zuverlässiger Weise Kenntnis nehmen konnte (vgl. BVerfGE 28, 88 ), daher abgelaufen.
  • VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95

    Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer an der Charité beschäftigten Ärztin

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Eine andere Beurteilung käme nur dann in Betracht, wenn die Einlegung der Gegenvorstellung nach den einschlägigen verfahrensrechtlichen Vorschriften oder aus sonstigen Gründen, z. B. wegen ganz unzureichender Darlegung eines Gehörsverstoßes, offensichtlich nicht zu einer sachlichen Nachprüfung der angegriffenen Entscheidung führen könnte (vgl. BVerfG, 1. Kammer das Ersten Senats, NJW 1995, 3248; s. auch Beschluß vom 26. September 1996 --VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 zu ordentlichen Rechtsmitteln).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.1998 - 41-IV-97

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde mangels fristgerechter Einlegung; Belastung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde ist vielmehr auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Zweimonatsfrist abgelaufen ist, bevor über die Gegenvorstellung entschieden wurde (a. A. SächsVerfGH, NJW 1998, 1301 unter Hinweise auf entstehende Rechtsunsicherheit; s. auch BayVerfGH, NJW 1998, 1136).
  • VerfGH Bayern, 10.10.1997 - 7-VI-97
    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde ist vielmehr auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Zweimonatsfrist abgelaufen ist, bevor über die Gegenvorstellung entschieden wurde (a. A. SächsVerfGH, NJW 1998, 1301 unter Hinweise auf entstehende Rechtsunsicherheit; s. auch BayVerfGH, NJW 1998, 1136).
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 215/04

    Aus Substantiierungsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Der Verfassungsgerichtshof hat die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde, mit der die Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt wird, in seiner bisherigen Rechtsprechung zwar nicht von der vorherigen Erhebung einer dem Rechtsweg im Sinne des § 49 Abs. 1 VerfGHG nicht zuzuordnenden Gegenvorstellung abhängig gemacht (Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 39/97 - LVerfGE 9, 29 ; ferner BayVerfGH, NJW 1994, 575; zum Bundesrecht vgl. auch BVerfGE 73, 322 ).

    Die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde ist vielmehr auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Zwei-Monats-Frist abgelaufen ist, bevor über die Gegenvorstellung entschieden wurde (Beschluss vom 31. Juli 1998, a. a. O.; zum Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04 -).

    Es obliegt zunächst den Fachgerichten, die Grundrechte zu wahren und etwaige im Instanzenzug eingetretene Grundrechtsverletzungen unter Ausschöpfung aller prozessrechtlichen Möglichkeiten zu beseitigen (Beschluss vom 31. Juli 1998, a. a. O.; st. Rspr.).

    Eine andere Beurteilung käme nur dann in Betracht, wenn die Gegenvorstellung nach den einschlägigen verfahrensrechtlichen Vorschriften oder aus sonstigen Gründen, z.B. wegen ganz unzureichender Darlegung eines Gehörsverstoßes, offensichtlich nicht zu einer sachlichen Nachprüfung der angegriffenen Entscheidung führen könnte (Beschluss vom 31. Juli 1998, a. a. O.; zum Bundesrecht BVerfG, NJW 1995, 3248, sowie Beschluss vom 26. Januar 2005, a. a. O.) oder wenn die Gegenvorstellung ausschließlich materiell-rechtliche Rügen enthielte (BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2004 - 2 BvR 1313/04, 2 BvR 1314/04 - vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 17. März 1997 - 2 BvR 375/97 - für den Fall, dass die Gegenvorstellung nicht auf die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern allein auf das Nachschieben rechtlicher Erwägungen abzielte).

    Es ist allerdings, um im Interesse der Rechtssicherheit Ungewissheiten über den Lauf der Verfassungsbeschwerdefrist so weit wie möglich auszuschließen, erforderlich, dass die Gegenvorstellung ihrerseits innerhalb der Frist des § 51 Abs. 1 VerfGHG eingelegt wird (Beschluss vom 31. Juli 1998, a. a. O.; zum Bundesrecht vgl. BVerfG, NJW 1995, 3248).

  • VG Cottbus, 03.11.2011 - 6 K 15/11

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Mit der Situation im unbeplanten Innenbereich ist daher im Außenbereich allenfalls jene einer (unechten) "Baulücke" innerhalb einer Splittersiedlung vergleichbar, deren Auffüllung nicht zwingend zu einer städtebaulich unerwünschten Verstärkung der Zersiedlung führen muss, sondern ausnahmsweise zulässig sein kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. August 1998 - 4 C 13.97 - NVwZ 1999, 295, vom 22. Juni 1990 - 4 C 6/87 - NVwZ 1991, 64 und vom 29. Oktober 1982 - 4 C 31.78 - ZfBR 1983, 31; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 24. Januar 1979 - VII A 2277.77 - BRS 35 Nr. 75); auch hier wird die Bebaubarkeit des Grundstückes durch die umgebende Bebauung zugleich begründet und begrenzt, so dass die analoge Anwendung der Regeln über das Einfügen im unbeplanten Innenbereich gerechtfertigt sein kann.
  • VG Cottbus, 18.11.2014 - 6 K 1220/12

    Wasseranschlussbeitrag

    Mit der Situation im unbeplanten Innenbereich ist daher im Außenbereich allenfalls jene einer (unechten) "Baulücke" innerhalb einer Splittersiedlung vergleichbar, deren Auffüllung nicht zwingend zu einer städtebaulich unerwünschten Verstärkung der Zersiedlung führen muss, sondern ausnahmsweise zulässig sein kann (vgl.BVerwG, Urteile vom 27. August 1998 - 4 C 13.97 - NVwZ 1999, 295, vom 22. Juni 1990 - 4 C 6/87 - NVwZ 1991, 64 und vom 29. Oktober 1982 - 4 C 31.78 - ZfBR 1983, 31; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 24. Januar 1979 - VII A 2277.77 - BRS 35 Nr. 75); auch hier wird die Bebaubarkeit des Grundstückes durch die umgebende Bebauung zugleich begründet und begrenzt, so dass die analoge Anwendung der Regeln über das Einfügen im unbeplanten Innenbereich gerechtfertigt sein kann.
  • VerfGH Berlin, 27.09.2002 - VerfGH 63/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fachgerichtliche Außerachtlassung besonderer

    Der Verfassungsgerichtshof hat die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde, mit der die Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt wird, in seiner bisherigen Rechtsprechung nicht von der vorherigen Erhebung einer dem Rechtsweg im Sinne von § 49 Abs. 1 VerfGHG nicht zuzuordnenden Gegenvorstellung abhängig gemacht (Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 39/97 - LVerfGE 9, 29 ).
  • VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04

    Kammergerichtliche Ablehnung des Antrags auf Umgangsregelung des

    Entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 3. eröffnete ein solcher auf eine Gehörsrüge ergangener Beschluss auch vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung durch das Anhörungsrügengesetz (Gesetz vom 9. Dezember 2004, BGBl. I S. 3220) die Verfassungsbeschwerdefrist neu (vgl. Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 39/97 - LVerfGE 9, 29 zur Gegenvorstellung wegen Verletzung rechtlichen Gehörs; st. Rspr.).
  • VG Cottbus, 14.04.2016 - 6 K 1160/15

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Mit der Situation im unbeplanten Innenbereich ist daher im Außenbereich allenfalls jene einer (unechten) "Baulücke" innerhalb einer Splittersiedlung vergleichbar, deren Auffüllung nicht zwingend zu einer städtebaulich unerwünschten Verstärkung der Zersiedlung führen muss, sondern ausnahmsweise zulässig sein kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. August 1998 - 4 C 13.97 - NVwZ 1999, 295, vom 22. Juni 1990 - 4 C 6/87 - NVwZ 1991, 64 und vom 29. Oktober 1982 - 4 C 31.78 - ZfBR 1983, 31; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 24. Januar 1979 - VII A 2277.77 - BRS 35 Nr. 75); auch hier wird die Bebaubarkeit des Grundstückes durch die umgebende Bebauung zugleich begründet und begrenzt, so dass die analoge Anwendung der Regeln über das Einfügen im unbeplanten Innenbereich gerechtfertigt sein kann.
  • VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 97/05

    Wegen Bestehens der rechtlichen Möglichkeit der Beantragung einer

    Die Frist des § 51 Abs. 1 VerfGHG zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde würde - unter der Voraussetzung, dass der vorrangige Antrag seinerseits innerhalb der Zwei-Monats-Frist gestellt worden ist (vgl. Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 39/97 - LVerfGE 9, 29 bzgl. Gegenvorstellung; zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 1995, 3248 bzgl. Gegenvorstellung; NVwZ Beil.
  • VerfGH Berlin, 21.02.2000 - VerfGH 40/99

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Es kann daher offenbleiben, ob die von der Beschwerdeführerin innerhalb der Frist des § 51 A s. 1 Satz 1 VerfGHG beim Verwaltungsgericht eingelegte Gegenvorstellung, die die Beschwerdeführerin maßgeblich auf eine Verletzung ihres Grundrechts aus Art. 12 VvB gestützt hat, geeignet wäre, die Zweimonatsfrist zu unterbrechen (vgl. Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 39/97 - NJW 1999, 275 zur substantiierten Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen des Gegenvorstellungsverfahrens).
  • VG Cottbus, 20.06.2013 - 6 L 338/12

    Wasseranschlussbeitrag

    Mit der Situation im unbeplanten Innenbereich ist daher im Außenbereich allenfalls jene einer (unechten) "Baulücke" innerhalb einer Splittersiedlung vergleichbar, deren Auffüllung nicht zwingend zu einer städtebaulich unerwünschten Verstärkung der Zersiedlung führen muss, sondern ausnahmsweise zulässig sein kann (vgl.BVerwG, Urteile vom 27. August 1998 - 4 C 13.97 - NVwZ 1999, 295, vom 22. Juni 1990 - 4 C 6/87 - NVwZ 1991, 64 und vom 29. Oktober 1982 - 4 C 31.78 - ZfBR 1983, 31; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 24. Januar 1979 - VII A 2277.77 - BRS 35 Nr. 75); auch hier wird die Bebaubarkeit des Grundstückes durch die umgebende Bebauung zugleich begründet und begrenzt, so dass die analoge Anwendung der Regeln über das Einfügen im unbeplanten Innenbereich gerechtfertigt sein kann.
  • VerfGH Berlin, 19.09.2005 - VerfGH 115/02
    Es betrifft ebenso wie die weiteren angeführten Entscheidungen die Möglichkeit einer sog. außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit in Fällen, in denen nach der Verfahrensordnung kein ordentlicher Rechtsbehelf mehr gegeben ist (vgl. hierzu Beschluß vom 31. Juli 1998 - VerfGH 39/97 - LVerfGE 9, 29 sowie vom 27. September 2002 - VerfGH 63/02 u.63 A/02).
  • VG Cottbus, 17.09.2015 - 6 K 257/15

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 10.02.2015 - 6 K 756/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VerfG Brandenburg, 17.12.1998 - VfGBbg 40/98

    Verfassungsbeschwerde gegen eine den Rechtsweg abschließende strafrichterliche

  • VerfGH Berlin, 16.12.1998 - VerfGH 103/97

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Willkürverbots bei

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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 80/97   

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https://dejure.org/1998,3277
VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 80/97 (https://dejure.org/1998,3277)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31.07.1998 - VerfGH 80/97 (https://dejure.org/1998,3277)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 (https://dejure.org/1998,3277)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung der Beschwerdefrist des § 51 Abs. 1 Berliner Verfassungsgerichtshofgesetz (VerfGHG, BE) bei Inanspruchnahme außerordentlicher Rechtsbehelfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VerfGHG §§ 49 Abs. 2 S. 1, 51 Abs. 1

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 275
  • NVwZ 1999, 295 (Ls.)
  • JR 1999, 66
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.01.1992 - 2 BvR 40/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Nichtigkeitsklage als Teil der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 80/97
    Da der Beschwerdeführer jedoch - soweit ersichtlich - innerhalb der Frist des § 586 ZPO keine Nichtigkeitsklage erhoben hat, ist der Rechtsweg nicht erschöpft, ohne daß dieser Mangel noch nachträglich geheilt werden kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Januar 1992 - 2 BvR 40/92 -, NJW 1992, S. 1030 f., und vom 9. Juni 1993 - 1 BvR 380/93 -, NJW 1993, S. 3256 f.).
  • VerfGH Berlin, 16.12.1993 - VerfGH 104/93

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einstweiligen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 80/97
    Danach muß ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, durch den er in seinen in der Verfassung von Berlin enthaltenen Rechten verletzt zu sein meint, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen prozessualen Möglichkeiten zu erreichen suchen (vgl. Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 ; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 09.06.1993 - 1 BvR 380/93

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung durch Stellung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 80/97
    Da der Beschwerdeführer jedoch - soweit ersichtlich - innerhalb der Frist des § 586 ZPO keine Nichtigkeitsklage erhoben hat, ist der Rechtsweg nicht erschöpft, ohne daß dieser Mangel noch nachträglich geheilt werden kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Januar 1992 - 2 BvR 40/92 -, NJW 1992, S. 1030 f., und vom 9. Juni 1993 - 1 BvR 380/93 -, NJW 1993, S. 3256 f.).
  • VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95

    Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer an der Charité beschäftigten Ärztin

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 80/97
    Denn soweit es das Subsidiaritätsprinzip gebietet, das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung auf außerordentliche Rechtsbehelfe wie, die Wiederaufnahme des Verfahrens auszudehnen, und der Beschwerdeführer form- und fristgerecht von diesem Rechtsbehelf Gebrauch macht, wird die Beschwerdefrist des § 51 Abs. 1 VerfGHG unterbrochen (vgl. Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 26. September 1996 - VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 ).
  • VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 210/03

    Beschränkungen der autonomen Ausübung des universitären Promotionsrechts durch

    Der Vorklärung durch die Fachgerichte kommt insbesondere dort Bedeutung zu, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung tatsächlicher oder einfachrechtlicher Fragen voraussetzt, für die das Verfahren vor den Fachgerichten besser geeignet ist (Urteile vom 31. Oktober 1996, a.a.O., und vom 12. Juli 2001, a.a.O.; Beschlüsse vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 und vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 -).
  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung,

    Soweit es das Subsidiaritätsprinzip gebietet, das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung auf außerordentliche Rechtsbehelfe auszudehnen, und der Beschwerdeführer form- und fristgerecht von diesem Rechtsbehelf Gebrauch macht, wird die Beschwerdefrist des § 51 Abs. 1 VerfGHG unterbrochen (vgl. Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - Rn. 5).
  • VerfGH Berlin, 02.07.2007 - VerfGH 136/02

    Keine Verletzung des Eigentumsgrundrechts des Vermieters durch zivilgerichtliche

    Nach dem in § 49 Abs. 2 VerfGHG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität muss der Beschwerdeführer vor Anrufung des Verfassungsgerichtshofs alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergriffen haben, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung auf fachgerichtlicher Ebene zu erwirken oder zu verhindern (Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ; 85 ).
  • VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 121/03

    (Keine) Verletzung des rechtlichen Gehörs - angebotener Zeugenbeweis ungeeignet

    Danach hat ein Beschwerdeführer zunächst alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um vor Anrufung des Verfassungsgerichts eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken bzw. eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ; 85 ).
  • VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00

    Wegen fehlender fachgerichtlicher Vorklärung tatsächlicher und arbeitsrechtlicher

    Nach den allgemeinen Grundsätzen der Subsidiarität hat der Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken bzw. eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ; 85, 80 ).
  • VerfGH Berlin, 09.02.2010 - VerfGH 78/07

    Überraschungsentscheidung bei gleichzeitiger Verhandlung über den Auskunfts- und

    Allerdings verlangt der aus § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG folgende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, dass ein Beschwerdeführer alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor Anrufung des Verfassungsgerichts eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken bzw. eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschlüsse vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 und 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 ; Urteil vom 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - LVerfGE 12, 40 ; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77, ).
  • VerfGH Berlin, 23.10.2007 - VerfGH 128/07

    Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge iSv § 321a ZPO aus

    Dieser erfordert, dass ein Beschwerdeführer - über die formale Einlegung der statthaften Rechtsbehelfe hinaus - alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschluss vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 ; Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 ; Urteil vom 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - LVerfGE 12, 40 ; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ).
  • VerfGH Berlin, 19.01.2005 - VerfGH 186 A/04
    Da vorliegend der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen einer - noch nicht beschiedenen - Verfassungsbeschwerde nach § 49 Abs. 1 VerfGHG gestellt worden ist, gilt auch insoweit der in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität, nach dem ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, durch den er in seinen in der Verfassung von Berlin enthaltenen Rechten verletzt zu sein meint, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen prozessualen Möglichkeiten zu erreichen suchen muss (Beschlüsse vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 191 und vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 15/02

    Teilweise aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Danach hat ein Beschwerdeführer zunächst alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um vor Anrufung des Verfassungsgerichts eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken bzw. eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ; 85 ).
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 150/03

    Teils aus Subsidiaritätsgründen und mangelnder Substantiierung unzulässige, im

    Danach hat ein Beschwerdeführer zunächst alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um vor Anrufung des Verfassungsgerichts eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken bzw. eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ; 85 ).
  • VerfGH Berlin, 19.09.2005 - VerfGH 145/02
  • VerfGH Berlin, 21.12.2000 - VerfGH 70/00

    Ablehnung der einstweiligen Aussetzung der Abschiebung bis zur Entscheidung über

  • VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 130/00
  • VerfGH Berlin, 19.09.2005 - VerfGH 133/05
  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 31/02
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Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8369
VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98 (https://dejure.org/1998,8369)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17.09.1998 - VfGBbg 7/98 (https://dejure.org/1998,8369)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17. September 1998 - VfGBbg 7/98 (https://dejure.org/1998,8369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Verfassungsgericht Brandenburg

    VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 1; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 2; ArbGG, § 72a Abs. 1; ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2
    Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung; Bundesgericht; Arbeitsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 46 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 295 (Ls.)
  • NZA 1998, 1300
  • NJ 1999, 33 (Ls.)
  • DÖV 1999, 395
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98
    Das Gebot der vorgängigen Erschöpfung des Rechtsweges kann zwar unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit Einschränkungen erfahren, wenn der Rechtsbehelf offensichtlich aussichtslos ist (BVerfG a.a.O.; vgl. auch BVerfGE 16, 1, 2 f.).

    Einem Beschwerdeführer ist jedoch zuzumuten, sich auch einer fachgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeit zu bedienen, deren Erfolgsaussicht ungewiß ist, solange sie nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. BVerfGE 16, 1, 3; vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. Februar 1997 - VfGBbg 30/96 -, S. 8 des Entscheidungsumdrucks).

  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95

    Ordentliche Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98
    Auch das BAG hat in vergleichbarem Zusammenhang - und ebenfalls zu § 1 Abs. 2 KSchG - ausgeführt, da die Bewährung im öffentlichen Dienst der Nach-Wende-Zeit im Rahmen der Kündigungsentscheidung mit zu berücksichtigen sei (BAG, NJ 1996, 668, 670; vgl. auch NJ 1997, 52 ).

    Immerhin hat das LAG ausgeführt, daß insoweit die zu den Sonderkündigungstatbeständen des Einigungsvertrages entwickelten Grundsätze anwendbar seien (S. 10 des Urteils), während das BAG wiederholt betont hat, daß die genannten Kündigungstatbestände nicht ohne weiteres vergleichbar seien (vgl. BAG, NJ, 1997, 606, 607; s. auch BAG, NJ 1996, 668, 669; NJ 1997, 52 und VIZ 1998, 284).

  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 552/95

    Kündigung: ordentliche Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung -

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98
    Auch das BAG hat in vergleichbarem Zusammenhang - und ebenfalls zu § 1 Abs. 2 KSchG - ausgeführt, da die Bewährung im öffentlichen Dienst der Nach-Wende-Zeit im Rahmen der Kündigungsentscheidung mit zu berücksichtigen sei (BAG, NJ 1996, 668, 670; vgl. auch NJ 1997, 52 ).

    Immerhin hat das LAG ausgeführt, daß insoweit die zu den Sonderkündigungstatbeständen des Einigungsvertrages entwickelten Grundsätze anwendbar seien (S. 10 des Urteils), während das BAG wiederholt betont hat, daß die genannten Kündigungstatbestände nicht ohne weiteres vergleichbar seien (vgl. BAG, NJ, 1997, 606, 607; s. auch BAG, NJ 1996, 668, 669; NJ 1997, 52 und VIZ 1998, 284).

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98
    Ein solcher Rechtssatz aber stünde, worauf der Prozeßbevollmächtigte der Beschwerdeführerin selbst hingewiesen hat, im Widerspruch zur Rechtsprechung des BVerfG, wonach maßgeblicher Bezugszeitpunkt der Ausspruch der Kündigung ist (BVerfGE 92, 140, 155; vgl. auch BVerfG, LKV 1998, 141).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98
    Als "aussichtslos" stellt sich die weitere Prozeßführung dann dar, wenn im Hinblick auf eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung im konkreten Einzelfall eine von dieser Rechtsprechung abweichende Entscheidung völlig ausgeschlossen erscheint (vgl. BVerfGE 9, 3, 7; 78, 155, 160).
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98
    Als "aussichtslos" stellt sich die weitere Prozeßführung dann dar, wenn im Hinblick auf eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung im konkreten Einzelfall eine von dieser Rechtsprechung abweichende Entscheidung völlig ausgeschlossen erscheint (vgl. BVerfGE 9, 3, 7; 78, 155, 160).
  • BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94

    Fristlose Kündigung wegen Verbreitens eines ausländerfeindlichen Flugblatts

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98
    Zum Rechtsweg gehört auch die auf eine Divergenz gestützte Nichtzulassungsbeschwerde nach §§ 72a Abs. 1, 72 Abs. 2 Nr. 2 Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG - (vgl. BVerfG, NJW 1996, 45 und Beschluß vom 18. März 1998 - 1 BvR 1759/96 - s. auch VerfGH Berlin, LVerfGE 5, 30, 33 f.).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96

    Personen- und verhaltensbedingte Kündigung - Fragebogenlüge

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98
    Immerhin hat das LAG ausgeführt, daß insoweit die zu den Sonderkündigungstatbeständen des Einigungsvertrages entwickelten Grundsätze anwendbar seien (S. 10 des Urteils), während das BAG wiederholt betont hat, daß die genannten Kündigungstatbestände nicht ohne weiteres vergleichbar seien (vgl. BAG, NJ, 1997, 606, 607; s. auch BAG, NJ 1996, 668, 669; NJ 1997, 52 und VIZ 1998, 284).
  • BVerfG, 01.10.1997 - 1 BvR 454/95

    Kammerentscheidungen zu "Sonderkündigungsvorschriften für den öffentlichen Dienst

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98
    Ein solcher Rechtssatz aber stünde, worauf der Prozeßbevollmächtigte der Beschwerdeführerin selbst hingewiesen hat, im Widerspruch zur Rechtsprechung des BVerfG, wonach maßgeblicher Bezugszeitpunkt der Ausspruch der Kündigung ist (BVerfGE 92, 140, 155; vgl. auch BVerfG, LKV 1998, 141).
  • VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 30/96

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde - hier: Nichtaufnahme eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98
    Einem Beschwerdeführer ist jedoch zuzumuten, sich auch einer fachgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeit zu bedienen, deren Erfolgsaussicht ungewiß ist, solange sie nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. BVerfGE 16, 1, 3; vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. Februar 1997 - VfGBbg 30/96 -, S. 8 des Entscheidungsumdrucks).
  • VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95

    Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer an der Charité beschäftigten Ärztin

  • BVerfG, 18.03.1998 - 1 BvR 1759/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen früherer Tätigkeit für das MfS der

  • BAG, 22.11.1979 - 3 AZN 24/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Divergenzrevision - Formerfordernisse für

  • VerfG Brandenburg, 16.10.1997 - VfGBbg 26/97

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen wirksamer

  • VerfG Brandenburg, 20.11.1997 - VfGBbg 33/97

    Rechtswegerschöpfung

  • VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 4/19

    Verwerfung einer mangels Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen

    Bestehen hingegen lediglich mehr oder weniger gewichtige Zweifel, ob ein Rechtsbehelf zulässig ist, muss ein Beschwerdeführer vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf § 45 Abs. 2 VerfGGBbg grundsätzlich davon Gebrauch machen (vgl. hierzu Beschlüsse vom 18. September 2015 - VfGBbg 14/15 - und vom 17. September 1998 - VfGBbg 7/98 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, jeweils m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 2/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Untersuchungshaft; Rechtswegerschöpfung;

    Bestehen hingegen lediglich mehr oder weniger gewichtige Zweifel, ob ein Rechtsbehelf zulässig ist, muss ein Beschwerdeführer vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf § 45 Abs. 2 VerfGGBbg grundsätzlich davon Gebrauch machen (vgl. hierzu Beschlüsse vom 18. September 2015 - VfGBbg 14/15 - und vom 17. September 1998 - VfGBbg 7/98 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, jeweils m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 24/04

    Strafprozeßrecht; Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung

    Eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtsweges (§ 45 Abs. 2 VerfGGBbg) ist nicht möglich, da sich der Beschwerdeführer durch die Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl der Möglichkeit fachgerichtlichen Rechtsschutzes selber begeben hat und der Einspruch gegen den Strafbefehl auch nicht völlig aussichtslos war (vgl. zu den Anforderungen an eine Vorabentscheidung des Landesverfassungsgerichtes im Falle der Rücknahme des fachgerichtlichen Rechtsbehelfs: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 17. September 1998 - VfGBbg 7/98 -, LVerfGE 9, 83, 86 ff.).
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